Lernen Sie mich besser kennen

Ich bin von Anfang bis Ende der richtige Ansprechpartner bei der Betreuung und Umsetzung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich
: Von der Aufnahme des IST-Zustandes des Gebäudes über die Erstellung des Sanierungkonzeptes, Auswahl der Handwerker:innen (Netzwerk) und Überprüfung der Angebote, bis zur Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen inkl. Überwachung der Gewerke und die Abrechnungsprüfung, sowie letztlich die Beantragung zur Auszahlung der Mittel.

Jan
  • Ausbildung zum Zimmerer in Stuttgart, anschließend angestellt als Geselle bei der Zimmerei Siepmann in Essen
  • Weiterbildung zum staatlich geprüften Bautechniker (Fachrichtung Hochbau) am Berufskolleg Essen-Ost
  • Seit 2000: selbständig tätig in der Bauwirtschaft mit Schwerpunkt auf Bauleitung, Bauphysik und Baubiologe, nachhaltiges Bauen und Naturbauprodukte
  • Erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum Gebäudeenergieberater an der Handwerkskammer in Dortmund
  • Erfolgreicher Abschluss zur Prüfung Energieberater Denkmal
  • Schwerpunkte: Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten mit Hilfe des geförderten,
    individuellen Sanierungsfahrplanes (iSfp) für Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Anschließende Beantragung von Fördermitteln bei der KfW und der Bafa- gelisteter EnergieEffizienzExperte (EEE)
  • Baubegleitung der Maßnahmen im Bereich Bauphysik / Baubiologie / Nachhaltigkeit
  • Dokumentation der Maßnahmen und die Aversierung der Fördermittel
  • Erstellen von Lüftungskonzepten / Wärmebrückenkatalog / Heizlastberechnung (extern)

Kostenaufstellung

Erstellung des Sanierungfahrplans
  • Inkl. Antragstellung für die Förderung-
  • Ein- bis Zweifamilienhaus: 1625,00 € Brutto- Förderung 650,00 € Brutto.
  • Mehrfamilienhaus: 2125,00 € Brutto- Förderung 850,00 € Brutto
Baubegleitung
  • Nach Aufwand, jedoch max. 750,00 € pro 10.000,00 € Fördersumme. Die Bafa fördert die Baubegleitung mit 50 %.
  • Höchstgrenze Fördersummen:
    • Mit Isfp sind pro Wohneinheit eine max. Fördersumme von 60.000,00 € ( ohne Isfp 30.000,00 €) pro Jahr für die energetische Sanierung der Gebäudehülle möglich. Die Förderung liegt mit Isfp bei 20 %, ohne jedoch nur bei 15 %.
    • Die förderfähigen Ausgaben für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000,00 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000,00 € pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000,00 € -davon 50 % Förderung.
    • Davon unabhängig ist die Förderung für Heizungsanlagen. Diese werden seit diesem Jahr von der KfW gefördert und liegen bei einer Grundfördersumme von 30.000,00 € für die erste Wohneinheit. 30.000,00 € für die erste Wohneinheit
      • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
      • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Die Fördersumme ist abhängig von Zeitpunkt, dem Einkommen sowie der Art der Anlage:
Einzel­­maßnahmenGrund­förderungEffizienzbonusKlima-
geschwindig­keitsbonus
Einkommens­bonus
Solar­thermische Anlagen30 %20 %30 %
Biomasse­­heizungen30 %20 %30 %
Wärme­pumpen30 %5 %20 %30 %
Brennstoff­zellen­heizung30 %20 %30 %
Wasserstoff­­fähige Heizung
(Investitions­­mehrkosten)
30 %20 %30 %
Innovative Heizungs­­technik30 %20 %30 %
Gebäudenetz­anschluss30 %20 %30 %
Wärmenetz­anschluss30 %20 %30 %

Wollen Sie sich in den genannten Bereichen beraten lassen? Dann rufen Sie an:
0163 - 981 226 9