Lernen Sie mich besser kennen
Ich bin von Anfang bis Ende der richtige Ansprechpartner bei der Betreuung und Umsetzung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich: Von der Aufnahme des IST-Zustandes des Gebäudes über die Erstellung des Sanierungkonzeptes, Auswahl der Handwerker:innen (Netzwerk) und Überprüfung der Angebote, bis zur Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen inkl. Überwachung der Gewerke und die Abrechnungsprüfung, sowie letztlich die Beantragung zur Auszahlung der Mittel.
- Ausbildung zum Zimmerer in Stuttgart, anschließend angestellt als Geselle bei der Zimmerei Siepmann in Essen
- Weiterbildung zum staatlich geprüften Bautechniker (Fachrichtung Hochbau) am Berufskolleg Essen-Ost
- Seit 2000: selbständig tätig in der Bauwirtschaft mit Schwerpunkt auf Bauleitung, Bauphysik und Baubiologe, nachhaltiges Bauen und Naturbauprodukte
- Erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum Gebäudeenergieberater an der Handwerkskammer in Dortmund
- Erfolgreicher Abschluss zur Prüfung Energieberater Denkmal
- Schwerpunkte: Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten mit Hilfe des geförderten,
individuellen Sanierungsfahrplanes (iSfp) für Ein- und Mehrfamilienhäuser - Anschließende Beantragung von Fördermitteln bei der KfW und der Bafa- gelisteter EnergieEffizienzExperte (EEE)
- Baubegleitung der Maßnahmen im Bereich Bauphysik / Baubiologie / Nachhaltigkeit
- Dokumentation der Maßnahmen und die Aversierung der Fördermittel
- Erstellen von Lüftungskonzepten / Wärmebrückenkatalog / Heizlastberechnung (extern)
Kostenaufstellung
Erstellung des Sanierungfahrplans
- Inkl. Antragstellung für die Förderung-
- Ein- bis Zweifamilienhaus: 1625,00 € Brutto- Förderung 650,00 € Brutto.
- Mehrfamilienhaus: 2125,00 € Brutto- Förderung 850,00 € Brutto
Baubegleitung
- Nach Aufwand, jedoch max. 750,00 € pro 10.000,00 € Fördersumme. Die Bafa fördert die Baubegleitung mit 50 %.
- Höchstgrenze Fördersummen:
- Mit Isfp sind pro Wohneinheit eine max. Fördersumme von 60.000,00 € ( ohne Isfp 30.000,00 €) pro Jahr für die energetische Sanierung der Gebäudehülle möglich. Die Förderung liegt mit Isfp bei 20 %, ohne jedoch nur bei 15 %.
- Die förderfähigen Ausgaben für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000,00 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000,00 € pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000,00 € -davon 50 % Förderung.
- Davon unabhängig ist die Förderung für Heizungsanlagen. Diese werden seit diesem Jahr von der KfW gefördert und liegen bei einer Grundfördersumme von 30.000,00 € für die erste Wohneinheit. 30.000,00 € für die erste Wohneinheit
• jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
• jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
- Die Fördersumme ist abhängig von Zeitpunkt, dem Einkommen sowie der Art der Anlage:
Einzelmaßnahmen | Grundförderung | Effizienzbonus | Klima- geschwindigkeitsbonus | Einkommensbonus |
---|---|---|---|---|
Solarthermische Anlagen | 30 % | 20 % | 30 % | |
Biomasseheizungen | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wärmepumpen | 30 % | 5 % | 20 % | 30 % |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) | 30 % | 20 % | 30 % | |
Innovative Heizungstechnik | 30 % | 20 % | 30 % | |
Gebäudenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wärmenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % |
Wollen Sie sich in den genannten Bereichen beraten lassen? Dann rufen Sie an:
0163 - 981 226 9